Impfung

Impfung

Es gibt zwei Impfstoffe zur Prophylaxe einer Infektion mit sog. Humanen Papillom Viren. Dabei ist der Nutzen am größten, wenn vor dem ersten Geschlechtsverkehr geimpft wird, d.h. bevor es zu einer Infektion mit krebserregenden Typen von HP-Viren gekommen ist.

HPV-Impfstoffe schützen gegen bestimmte Typen der sexuell übertragbaren Humanen Papillom Viren (HPV), die Krebsvorstufen und Krebserkrankungen u.a. am Gebärmutterhals, dem weiblichen äußeren Genitale, aber auch am männlichen Genitale hervorrufen können. Daneben ist auch ein Schutz gegen sogenannte Feigwarzen oder Condylome möglich. Inzwischen ist es wissenschaftlich belegt, dass die Zellen des männlichen Genitalbereichs die Funktion eines Wirts übernehmen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts, welche für die Empfehlung von Impfungen zuständig ist, hat die Impfung gegen HPV für alle Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren empfohlen. Spätestens bis zum 18. Geburtstag sollen versäumte Impfungen gegen HPV nachgeholt werden. Jungen und Männer sind genauso Überträger des HP-Virus und können an verschiedenen virusinduzierten Krebserkrankungen oder Feigwarzen erkranken.

Es ist auch nach erfolgter Impfung wichtig, jährlich die sogenannte Krebsvorsorge incl. PAP-Abstrich in Anspruch zu nehmen, denn die Impfstoffe bieten zwar einen guten Schutz, aber enthalten nur max. sieben der bekannten ca. 20 krebsverantwortlichen HP-Virustypen.

Die Impfkosten werden für Mädchen und Jungen bis zum 18. Lebensjahr von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Bitte bringen Sie den Impfpass mit und begleiten Sie Ihre Tochter oder Ihren Sohn.

Für Fragen rund um das Thema Impfen vereinbaren Sie gerne einen Termin. Selbstverständlich überprüfen wir auch Ihren Impfpass auf Aktualität und vervollständigen fehlende Impfungen oder führen Auffrischimpfungen durch (u.a. Tetanus, Diphterie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Mumps-Masern-Röteln, Pneumokokken, Gürtelrose, Windpocken, Influenza).

Frauen mit Kinderwunsch sollten über einen ausreichenden Impfschutz gegen Röteln verfügen. Seit Einführung der Impfung 1974 werden die meisten Kinder im Rahmen der sog. Kinder- und Jugendvorsorgen beim Kinderarzt geimpft. Bringen Sie Ihren Impfpass bei Kinderwunsch mit. Wir überprüfen gerne Ihren Impfstatus und vervollständigen rechtzeitig die fehlenden Injektionen unter einer sicheren Verhütung. Auch nach der Geburt Ihres Kindes kann die Rötelnimpfung für Sie sinnvoll sein, wenn kein ausreichender Immunstatus vorhanden ist.